Übersicht
Am 4. August 1998 wurde der Beschluss des Europarates bezüglich CTR 21 im “Official
Journal of the EC” veröffentlicht. CTR 21 gilt für alle Non-Voice-Terminalgeräte mit
DTMF-Anwahl, die zum Anschluss an analoge PSTN (Public Switched Telephone
Network, öffentliches Telefonnetz) gedacht sind.
CTR 21 (Common Technical Regulation) für die Erfordernisse zum Anschluss an
analoge öffentliche Telefonnetze über Terminalgeräte (außer Terminalgeräten, die
Stimmtelefonie für “Justified Case Service” anbieten) für Netzwerkadressen, wenn
vorhanden, wird durch Multifrequenz-Dualtonsignale impliziert.
Non-Voice-Geräte
Anrufbeantworter und Freisprechtelefone können genau wie Modems, Faxgeräte,
automatische Wählgeräte und Alarmsysteme zugelassen werden. Geräte, bei denen
die End-to-End-Sprachqualität durch Regulationen festgelegt ist (z. B. Mobiltelefone,
und in einigen Ländern auch schnurlose Telefone), sind ausgeschlossen.